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Sonderfahrten der Jeweiligen Klassen

Beantragte Klasse

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

 Praktische Prüfung

Prüfungsdauer
 

Überland

Autobahn

Dunkelheit

AM

entfällt

entfällt

entfällt

45 Minuten,
 

A1

5

4

3

45 Minuten,
 

A2 2)

5

4

3

603) Minuten,
 

A 2)

5

4

3

603)  Minuten,
)

B

5

4

3

45 Minuten,
)

BE

3

1

1

C1

3

1

1

75 Minuten,
)

C1E

3

1

1

C

B auf C

5

2

3

C1 auf C

3

1

1

CE

C auf CE

5

2

3

2) Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  • Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

3) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

 

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